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Eheleite und Handfasting

Eine Eheleite (in die Ehe geleiten) ist die alte Art, Hochzeit zu halten. Bei einer solchen Eheleite werden jedoch nicht nur die beiden Brautleute, sondern auch zwei Familien/Sippen zusammengebunden (Handfasting). Es entsteht ein neuer Klan, weshalb die Zustimmung aller an der Hochzeit beteiligten Familienangehörigen eine wichtige Angelegenheit ist. Neben der körperlichen Verbundenheit der Eheleute wird also ein gesteigerter Wert auf das Zusammengehörigkeitsgefühl zweier Familien gelegt, die zukünftig eine einzige Familie sind.

Wer sich weitergehend für eine spirituelle Eheschließung entscheidet, der vereinbart mit seinem Gefährten/Gefährtin, daß zusätzlich zur körperlichen Verbundenheit auch der ewige und kraftvolle Bund der seelischen Zusammengehörigkeit dokumentiert und eingegangen werden soll. Das geschieht nach alter Tradition unserer heidnischen Vorfahren innerhalb einer magischen Weihehochzeit. Nur auf diese Weise wird eine tatsächliche Bindung beider Eheleute erreicht, die auf Wunsch auch über den körperlichen Tod hinausgehen kann. Dadurch erhält das Brautpaar die Chance, sich auch im nächsten Leben zu verbinden, um die Gefährtenschaft fortzusetzen.

Um eine solche Bindung zu erreichen, wird ein besonderes Band (Hochzeitsband, Handfasting) speziell für die Brautleute angefertigt und den natürlichen Elementen geweiht. So wie Wind, Sonne, Wasser und Erde zusammenhalten und zusammenarbeiten müssen, um Leben auf unserem Planeten zu ermöglichen, so schweißt auch das genähte Hochzeitsband fortan die Brautleute für alle Zeiten zusammen. Das Zusammenbinden symbolisiert das harmonische Miteinander, als ob man 2 Teile zusammenschraubt, die nun gemeinsam, als ein einziges Teil funktionieren wollen.

Es gibt heute in Deutschland keine gesetzliche Regelung, wer ein solches Handfasting durchführen darf. Im Grunde könnte es jeder machen. Jedoch wird sich ein Brautpaar nicht irgendwen aussuchen, sondern eine ganz persönliche Entscheidung treffen. Vor der Christianisierung waren es die Sippenoberhäupter, der jeweilige Lehnsherr, natürlich auch die örtlichen Priesterinnen bzw. in späterer Zeit dann männliche Druiden und Schamanen. Aber auch der Schmied konnte jemanden „zusammenschmieden“, die Weberin oder die Korbflechterin jemanden zusammenbinden oder zusammenflechten. Das Brautpaar traf hier eine ganz persönliche Entscheidung, wer das Handfasting vollziehen sollte.